3. Wie kann eine LRS festgestellt werden?
In Sachsen wird in Klasse 2 ein Verfahren zur Feststellung einer LRS eingeleitet. Dafür sind die Deutschlehrer der 2. Klassen verantwortlich.
Alle Kinder schreiben eine Diagnostische Bilderliste und einen Text.
Ist die Stufe der lautgetreuen Schreibung nicht erreicht, gibt es große Unsicherheiten in der Laut-Buchstaben-Zuordnung oder Schwierigkeiten beim Lesen und Sinnerfassen. Der entsprechende Klassenleiter nimmt Kontakt zu den Eltern der betreffenden Kinder auf und führt mit diesen ein Beratungsgespräch. Dabei wird besprochen, ob eine Diagnostik für LRS eingeleitet werden muss.
Ein durch das Landesamt für Schule und Bildung festgelegtes Diagnostikteam, bestehend aus zwei LRS-Lehrerinnen, einer Schulpsychologin und einer Sprachheilpädagogin, führt das Verfahren durch. Außerdem sind die zuständige Referentin des Landesamtes für Schulen und Bildung Bautzen und die Schulleitung der Stützpunktschule bei der Entscheidungsfindung zugegen.
Die Eltern werden schriftlich über das Ergebnis des LRS-Feststellungsverfahren informiert. Konnte keine LRS festgestellt werden, bekommt die meldende Grundschule Hinweise zur Förderung für das entsprechende Kind.
Sollte eine LRS festgestellt worden sein, werden die Eltern zu einem Gespräch in die Schule eingeladen. Die Entscheidung, ob das Kind im kommenden Schuljahr eine LRS-Klasse besuchen wird, liegt bei den Eltern. Dazu müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Achtung!
Der Wechsel in eine LRS-Klasse kann nur nach Klassenstufe 2 erfolgen.